Beratung für die Praxis auf beiden Seiten der Grenze.
Fritz Zahnd berät Grenzgänger, Unternehmen und Privatpersonen in den Rechtsgebieten, die bei einem Bezug zu Deutschland und Luxemburg regelmäßig zusammentreffen. Dazu gehören Einspruchs- und Klageverfahren, etwa gegen Steuerbescheide, ebenso wie die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen für Steuerschulden einer Gesellschaft.
Auch bei Fragen zur Einkommensteuererklärung und zur Steuerpflicht können sich Grenzgänger aus Luxemburg an die Kanzlei wenden.
Unternehmen und Gesellschaften
Deutsche Unternehmen, die in Luxemburg tätig werden oder dort gründen möchten, treffen auf Unterschiede zwischen deutschem und luxemburgischem Recht. Das gilt auch für Bau- und Immobilienvorhaben.
- Geschäftspartnerschaften und Joint Ventures
- Gründung, Übertragung von Geschäftsanteilen und Gesellschafterbeschlüsse
- Durchsetzung von Verträgen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bau- und Immobilienrecht
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten Beratung zur Gestaltung des Arbeitsvertrags und zu Absprachen im laufenden Arbeitsverhältnis. Die Wahl des anwendbaren Rechts und die tatsächliche Gestaltung der Tätigkeit sind dabei ebenso wichtig wie der Vertragstext.
